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  • #1

Wie kann man einen Ehevertrag anfechten?

Eine Freundin von mir möchte sich scheiden lassen. In dem Ehevertrag steht, dass der Partner die Kinder zugesprochen bekommt, der das höhere Einkommen hat (unglaublich aber wahr)! Da das ihr Mann ist, hat sie nun furchtbare Angst ihre Kinder zu verlieren. Kann man so etwas anfechten, ist das überhaupt rechtskräftig?
 
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  • #2
Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht... da werden Sie geholfen!!! Allgemein läßt sich wohl nur sagen, dass alle Willenserklärungen (die in Verträgen ihren schriftlichen Niederschlag finden) unter bestimmten Voraussetzungen anfechtbar sind. Problematisch ist allerdings die Tatsache, dass Eheverträge, meines Wissens nach, in der Regel vor einem Notar geschlossen werden. Zur persönlichen Vorabinformation empfehle ich das Bürgerliche Gesetzbuch kurz BGB. Die §§ 1297 ff. regeln alle grundsätzlichen Dinge in Bezug auf Ehe- und Güterrecht. Aber in so einem hinterlistigen Fall ist der Rat eines Spezialisten unabdingbar - viel Glück!
 
  • #3
Ganz sicher kann Dir hier nur ein Fachanwalt helfen. Dieses Forum ist dazu völlig ungeeignet. Bestimmte Absprachen können auch trotz Notar anfechtbar sein, allerdings wohl nur wenn sie entweder sittenwidrig sind oder schon damals unter Druck entstanden sind. Wenn die Frau zum Beispiel bei Vertragsschluß die Besserverdienende war, dann hat sie jetzt wohl schlechte Karten!

Im übrigen frage ich mich, warum man so etwas unterschreibt.
 
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  • #4
@Frederika: ja, das dachte ich mir auch. Wollte einfach auf diesem Wege mal ein paar Meinungen hören. Dass ich hier nicht die Endlösung des Problems geliefert bekommen würde, war mir schon klar... Sie hat es unterschrieben (vor 15 Jahren) als die noch nicht gut deutsch gesprochen hat und ihrem Mann vertraut hat, als er ihr sagte was drin steht. Das ist für mich auch nicht ganz nahvollziehbar aber nicht jeder handelt ständig logisch, korrekt und durchdacht!
 
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  • #5
Eheverträge behandeln die Aufteilung der Besitztümer. Da Kinder kein Eigentum sind bin ich ziemlich sicher, daß solch eine Regelung unwirksam ist. Auf jedenfall aber eine Anwalt für Familienrecht hinzuziehen!!!
 
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  • #6
Warum wollen Frauen so oft am Ende von Verträgen nichts mehr wissen? Emanzipiert euch mal, tragt mal die Konsequenzen eures Handelns!
 
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  • #7
Das neue Scheidungsgesetz sagt eindeutig beidseitiges Sorgerecht zu. Das kann man nicht durch Verträge ändern.
 
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