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  • #1

Soll ich vor der Scheidung meine Sparbücher wegräumen ?

Im Aufteilungsverfahren würden meine jahrelangen Ersparnisse geteilt !
 
  • #2
Nach dem neuen Scheidungsrecht mußt Du nicht nur Auskunft geben, sondern sogar Unterlagen vorlegen. Wenn Du Sparbücher verheimlichst, ist das Betrug.

Du erwartest hoffentlich nicht wirklich, dass hier ein Rat dahingehend gegeben wird, Straftaten zu begehen. Also nein, natürlich mußt Du alles ehrlich angeben.
 
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  • #3
Danke ! Also mein Anwalt hat gemeint, ich soll die Sparbücher verstecken, da ja ausschließlich mein Geld daraufliegt und es sonst zu einer Aufteilung kommt. Die teueren Hobbys meines Partners haben ja auch viel Geld verschlungen und ich habe eben die Sparbücher, weil keine Hobbys.
 
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  • #4
Frederika- bist Du nicht immer wieder mal zu harsch? Wie viele Ehejahre hast Du schon am Buckel??? Wie viele Kinder grossgezogen und gearbeitet und Grossmütter mild gestimmt und Babysitter bei Laune gehalten und bezahlt und....siehst Du, es kommt auf viele viele Details an, ob so ein Geldbetrag in jahrelanger ECHTER gemeinsamer Arbeit im Beruf und zu Hause erwirtschaftet wurde, oder halt doch ein Ungleichgewicht (siehe Freizeit) geherrscht hat. Und bitte jetzt keine Vorschläge, wie Frau das hätte von Grund auf verhindern müssen. Ich schätze Deine Anteilnahme, Deine Offenheit aber manchmal muss man Situationen selber durchlitten haben UND: auch mal falsch handeln.
 
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  • #5
Frederika- bist Du nicht immer wieder mal zu harsch? Wie viele Ehejahre hast Du schon am Buckel??? Wie viele Kinder grossgezogen und gearbeitet und Grossmütter mild gestimmt und Babysitter bei Laune gehalten und bezahlt und....siehst Du, es kommt auf viele viele Details an, ob so ein Geldbetrag in jahrelanger ECHTER gemeinsamer Arbeit im Beruf und zu Hause erwirtschaftet wurde, oder halt doch ein Ungleichgewicht (siehe Freizeit) geherrscht hat. Und bitte jetzt keine Vorschläge, wie Frau das hätte von Grund auf verhindern müssen. Ich schätze Deine Anteilnahme, Deine Offenheit aber manchmal muss man Situationen selber durchlitten haben UND: auch mal falsch handeln.
 
  • #6
ich würd es abheben und bar wo bunkern, die bank kann gezwungen werden auskunft zu geben. Aber bargeld kann man ja verspielt haben...
 
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  • #7
Auch wenns tierisch nervt, Frederika hat recht-leider. Wenn der/die Ex dahinterkommt kannst du noch Jahre später deshalb Ärger bekommen.

Also runterschlucken, alles offenlegen und danach unbelastet in die Zukunft!
viel Glück
ein Leidensgenosse
 
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  • #8
Ich würde das machen, wozu mein Anwalt mir rät - aber ganz schnell!
 
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  • #9
Nun, heutzutage erfährt dein Ex über eine ganz leichte Behördenabfrage bequem von deinen Sparbüchern. Und du darfst ja nicht vergessen, dass das Geld niemals wieder auftauchen darf, denn dann müsstest du ja erklären, woher das Geld kommt und es reicht nicht nur abzuwarten, bis der Prozess vorbei ist, sondern du musst warten, bis der Partner tot ist. Außerdem glaubst du wirklich, dass dein Partner nicht mitgekriegt hast, dass du Sparbücher hast?

Halte ich jedenfalls für eine Schnapsidee.
 
  • #10
Abgesehen davon, dass ein Anwalt solche Ratschläge gar nicht geben darf, ist die Gefahr durchaus vorhanden, dass durch steuerliche Aspekte die Existenz dieser Sparbücher herauskommt. Du wirst ja wohl kaum Steuerhinterziehung riskieren wollen!

Ich finde, auch ein Scheidungsverfahren sollte so fair und ehrlich wie möglich durchgezogen werden. Unabhängig davon sind Straftaten doch nie richtig, oder?
 
  • #11
#8 das ist einfach, du nimmst einfach einen kredit auf und zahls die raten ab, die du dir sowieso leisten könntest... *g* man kann sich da vertrauensvoll an vermögensberater wenden. Geld ist wie materie, man kann es nicht vernichten nur verwandeln und verlagern, irgendwer bekommt es immer.
 
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  • #12
unbedingt betrügen!!
 
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  • #13
egal wie - am besten Geld abheben oder den Eltern zu Aufbewahrung geben. Du musst den Anwalt zahlen und alles andere (Gerichtskosten, Umzug, Kindergarten etc.) Es zieht sich bis Du geschieden bist und du brauchst das Geld um zu überbrücken und einen neuen Anfang zu machen.
 
  • #14
@#3: Ist Ehrlichkeit harsch? Ist Vermeidung von Betrug beim Zugewinnausgleich wirklich zu viel des Guten? Ich denke nein.

Ich finde im übrigen nicht, dass man eine Ehe hinter sich haben muss, um Ratschläge zu geben, ob man betrügen sollte oder nicht.

Steht der Stichtag des Ausgleichs denn in diesem Verfahren schon fest? Falls ja, kann man ja nachträglich ohnehin nur noch durch Falschaussagen betrügen, also noch schlimmer.
 
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  • #15
Informier Dich mal, wie es wäre, wenn Du das Geld Deinen (hoffentlich vertrauenswürdigen) Eltern "schenkst" - ganz offiziell.
Wenn die es Dir dann wieder geben, kann doch niemand was dagegen sagen - oder etwa doch?
Schreibst Du uns, was Du gemacht hast und wie es lief?
Mary
 
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  • #16
hallo - ich werde die sparbücher teilen, obwohl wie schon erwähnt, ich jahrelang gespart hab und mir wenig gegönnt habe im gegensatz zu meinem mann........
1) mit einer behördenabfrage bekommt man keine auskünfte - es muss ein strafverfahren eingeleitet werden, dann hat das gericht zugriffsrecht
 
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  • #17
Ab dem Moment der Trennung ist es zu spät, ab da zählt jeder Versuch Geld beiseite zu schaffen als Betrug - der eine oder andere mag damit durchkommen. Es gibt nur einen legalen weg: kein Geld haben - abheben reicht da nicht - es stellt sich immer die Frage wo ist das Geld hin - und siehe da wir sind wieder bei Betrug. Ob da mit dem Kredit funktioniert wäre eine Frage an einen Juristen wert, allerdings einer der nicht so dubiose Antworten wie "Sparbuch verstecken" gibt.
Merke Schulden will der Partner nicht haben und ist froh wenn der Zugewinnausgleich eine Nullrunde wird. Es ist auch möglich einen Ehevertrag nach der Trennung zu machen (sofern Mann mit Frau noch spricht), jedoch darf erst danach mit der Berechnung des Trennungsjahres begonnen werden. Ist eine Zeitfarge die sich jeder selbst stellen muß. Viel Glück - Du wirst es brauchen können.
 
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  • #18
<entfernt> Lisa

Hier gibt es jede Menge Gebrauchsanleitungen zum Betrug! Es erscheint mir angebracht, aufgrund dieser Fragestellung, nun noch mehr Vorsicht walten lassen bei der Partnersuche!

Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Fragesteller um einen Mann handelt. Dann solltest du dir einfach vorstellen, eine Frau würde dich genauso über den Tisch ziehen wollen. Was würdest du denken und fühlen, was würdest du tun? Würdest du derartiges Handeln zu rechtfertigen suchen?
Ich hoffe, Fragesteller, du äußerst dich zu diesem Umkehrschluss!
 
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  • #19
Also ich wird das Geld abbheben, wenn jemand wissen wil wohin, dannn habe ich das geld versoffen über mehrere wochen. wer jemand des Betruges schuldig sprechen will muss erst nachweisen wo das geld hin ist..und wo kein kläger ist auch kein Richter. also ich wirds machen...
 
  • #20
Du solltest einstweilen verhindern, dass deine Sparbücher in falsche Hände geraten. Also versteck sie erst mal.

Bei der Scheidung wirst du dein Vermögen dann angeben und es wird mit dem gesamten Zugewinnausgleich im Vergleich zu deinem Anfangsvermögen betrachtet werden. Wenn du dann Geld bezahlen musst, dann zahl es. Aber lieber Geld zahlen, das der andere bekommt als Geld hinterher rennen, dass man selber bekommt...
 
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  • #21
Leute, es nützt alles nichts ich hab gerade eine Scheidung hinter mir wir hatten Sparbücher auf beider Namen und auf jeden einzelnen. Die Bank hat Auskunft gegeben und somit wurde alles dar gelegt. Hört auf irgendwas auf die Seite schaffen zu wollen geht ehrlich an die Sache ran um so schneller ist alles vorbei und es gibt keien Schlammschlacht des kostet nur Geld und das bekommen die Anwälte...
 
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  • #22
Aber wer hat heutzutage noch Sparbücher, wenn hier die klassichen Sparbücher gemeint sind?
Ansonsten sind die Zinsen bei Tagesgeld und Festgeld auch nicht gerade toll, aber bei Sparbücher sind sie m.E. noch geringer.

Ich würde das Geld vom Sparbuch runter holen, einem wirklich vertrauenswürdigen Menschen einen "Kredit" geben, der auf 2 Jahre angelegt ist und dann schauen, was passiert.

Wenn die Banken so auskunftsfreudig sind, dann frage ich mich, wie es immer wieder Männer gelingt, ihr Einkommen runter zu rechnen, angeblich kein Geld mehr zu haben, um wenigestens den Kindesunterhalt regelmäßig zu zahlen. Es muss also Schlupflöcher geben.

w 48
 
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  • #23
Schließe mich meinem Vorredner an, beiseite schaffen bringt nichts. Wenn bei der Scheidung Auskunft über alle bestehenden Konten gefordert wird, braucht die Bank bloß einen allgemeinen Finanzstatus ausdrucken. Darauf sind alle Konten verzeichnet und dann ist es letztendlich egal, ob das Sparbuch als solches vorliegt. Das Konto als solches existiert und ist auf einer solchen Übersicht erkennbar.
 
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  • #24
Ich hatte in meiner Ehe auch zwei Sparbücher. Das Geld darauf stammte zum größten Teil von meinen beiden verstorbenen Großtanten, also aus meiner Familie. Als ich mich von meinem Mann getrennt habe, habe ich es abgehoben und meinen Eltern zur Aufbewahrung gegeben. Nach der Scheidung habe ich es dann irgendwann wieder abgeholt. Meine Anwältin meinte, es wäre ok.
 
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  • #25
der ex meiner freundin hat das auch gemacht. sparbücher nicht angegeben....tja....jetzt (nach 3 jahren schlammschlacht) ist er vorbestraft.. der war so "doof", hat die sparbücher verheimlicht und auch noch prozesskostenhilfe beantragt (und bekommen). dass er seine ex-gattin beschi....en hat war ja scheinbar noch ok, aber den staat zu betrügen, wegen falscher finanzauskünfte kam nicht so gut.
 
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  • #27
hallo - ich werde die sparbücher teilen, obwohl wie schon erwähnt, ich jahrelang gespart hab und mir wenig gegönnt habe im gegensatz zu meinem mann........

Sorry, selber schuld ... und wie schon empfohlen, hebe das Geld aus, mache ne große Reise, gönn dir jetzt was, das Geld ist doch weg, also wer will da was holen?

Weis dein Mann von diesen Sparbüchern?
 
  • #28
Ich hatte in meiner Ehe auch zwei Sparbücher. Das Geld darauf stammte zum größten Teil von meinen beiden verstorbenen Großtanten, also aus meiner Familie. Als ich mich von meinem Mann getrennt habe, habe ich es abgehoben und meinen Eltern zur Aufbewahrung gegeben. Nach der Scheidung habe ich es dann irgendwann wieder abgeholt. Meine Anwältin meinte, es wäre ok.

Da hat deine Anwältin einerseits recht, andererseits war das völlig unnötig. Wenn das Geld schon vor der Ehe deins war, nimmt es dir niemand weg. Wenn es ein Geschenk oder Erbe während der Ehe war, auch nicht. Insofern hätte deine Anwältin dir die Rechtsage erklären sollen und du dir die Mühe sparen.

Wahrscheinlich hast du sogar verloren bei der Sache, denn wenn du z.B. vor 10 Jahren 10.000 € gehabt hast, dann wären die inflationsbereinigt gewertet worden, das sind in 10 Jahren ca. 15% plus also ca. 11.500,-, die du haben könntest, ohne Zugewinn gemacht zu haben. Lass die 10.000 verschwinden und du verliert die 1.500 an nicht anzurechnendem Zugewinn, im Zweifel bekommt also dein Ex 750,- mehr von dir bzw. du weniger von ihm durch deine Aktion.
 
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  • #29
In einem solchen Fall würde ich das Geld flüssig machen, einen guten Teil davon deutlich belegbar verjubeln - Urlaubsreisen bieten sich an, den Rest entweder in Bar oder in nicht nachvollziehbaren Anlagen (einfach mal googeln) außer Sicht unterbringen. Diesen Rest hat man natürlich ebenfalls unter die Leute gebracht...
 
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  • #30
In einem solchen Fall würde ich das Geld flüssig machen, einen guten Teil davon deutlich belegbar verjubeln - Urlaubsreisen bieten sich an, den Rest entweder in Bar oder in nicht nachvollziehbaren Anlagen (einfach mal googeln) außer Sicht unterbringen. Diesen Rest hat man natürlich ebenfalls unter die Leute gebracht...

Das ist rechtlich bestimmt auch nicht unproblematisch. Ich würde dieses Risiko jedenfalls nicht eingehen.
 
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