Ich denke, dieses Forum ein denkbar schlechter Platz ist, adäquate Antworten zu bekommen. Ein Rechtsanwalt hat sich dahingehend qualifiziert, Dich richtig beraten zu können. Das ist mein Rat an Dich.
Meine rein persönliche Einschätzung anhand Deiner Schilderung, auf die ich mich nur beziehen kann, poste ich trotzdem mal, auch wenn es vielleicht absoluter Käse ist:
Gerüchte tragen ja den Umstand in sich, dass Unwahrheiten absichtlich zu Deinem Schaden verbreitet werden (Üble Nachrede, Verleumdung). Dieser Punkt ist im Strafgesetzbuch geregelt.
Steuerbetrug bleibt Steuerbetrug. Dein Verschulden. Ob die mögliche Mitwissenschaft Deiner Ex-Frau auch strafrechtliche Konsequenzen für sie haben kann, weiß ich nicht. (Anstiftung, Beihilfe?) Wenn es strafbar ist, und Du es wirklich beweisen kannst, dass nur sie dieses Wissen hatte, könnte man diese Sache vielleicht verfolgen. Auf der anderen Seite mußte sie wahrscheinlich so agieren, damit der Vorwurf eventuell ausgeräumt wird, weil sie ihren "bürgerlichen Pflichten" nachkommen wollte und sich verpflichtet fühlte, dieses bekannt zu machen. Taktisch war das sicherlich nicht ungeschickt. Das eine andere Absicht damit verfolgt wurde, ist nicht auszuschließen.
Ich bin kein Rechtsanwalt, sondern bewerte Deine Situation als Ottonormalverbraucher, der zwar den Unterschied zwischen gefühltem Recht und Rechtslage kennt, aber dann doch gerne darauf hinweist, das bei eindeutiger Rechtslage nicht automatisch ein klares Urteil erfolgt (Chancen/Risiken), weil Amtsgerichte bevorzugen, Vergleiche zu schließen. Wie ist z.B. zu erklären, dass ein nachgewiesener Hausfriedensbruch wegen mangeldem öffentlichen Interesses von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird? Die Straftat wurde ja begangen ...
Wenn Du einen Friedensschluß erreichen willst, und keinen Rosenkrieg führen möchtest, vergiss was ich geschrieben habe, schließe damit ab, und baue Dir eine Existenz woanders auf, wo Deine Ex-Frau Deine Kunden und Dich nicht mehr erreichen kann. Da sie nicht gesprächsbereit ist, hat sie kein Interesse gezeigt, eine Waffenruhe herbeiführen zu wollen. Du währest auf Ihr Wohlwollen angewiesen. Diesen Gefallen wird sie Dir nicht tun und genießt, dass Du ihr zu einem gewissen Grade ausgeliefert bist. Je nachdem, hat sie ebenfalls schlaflose Nächte, weil sie nicht weiß, wann dass Fass bei Dir überläuft, sie Grenzen überschritten hat (nicht jeder ist RA und versiert), und Du den formalen Weg der Klärung vor Gericht angehst.
Viel Glück.