@17 hier 16, vielleicht macht es keinen Sinn, da Deine Frage zeigt, dass Du meine Ausführungen nicht richtig gelesen hast. Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass man vor Gericht einen Umgang einklagen kann, der steht dann auf einem schönen Stück Papier, aber wenn Papa dann kommt, ist das Kind gerade nicht da oder krank oder die Mutter schläft oder, oder, oder... Wiederholung: Ein solcher Gerichtsbeschluß ist nicht vollstreckbar, d.h. wenn Du dann vor der Tür stehst, vielleicht sogar mit einem Zeugen und die Polizei rufst oder das Jugendamt, werden die nicht hingehen und das Kind der Mutter weg nehme und Dir geben. Wochen später wird der Richter vielleicht wieder irgendwas schreiben, etc. pp. Siehe: www.trennungsfaq.de, www.pappa.com, www.vafk.de. In der Realtität passiert dass zum Glück heute "nur noch" 20% der Trennungsväter, wenn man einer Studie des Verbandes der (sogenannten) Alleinerziehenden Mütter (übrigens ein schönes Oxymoron) glauben darf, was man natürlich nicht darf, denn dieser Verband vertritt ganz offen und mit Geldern des Bundesministeriums für alle außer Männer Positionen, die weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit der europäischen Menschrechtskonvention vereinbar sind. Also nochmal, rechtliche Chancen Null, psychologische Chancen durchaus.
@18 ja genau, das Jugendamt kann vermitteln, die Lösung in Deinem Beispiel scheint mir auch durchaus nicht die schlechteste, denn es ist wirklich so, dass ein neuer Partner sich am Anfang zurück halten sollte. Wenn die Mutter in Deinem Beispiel allerdings der Vereinbarung nicht zugestimmt hätte, wäre die Tür halt zugeblieben. Einvernehmlich vereinbaren kann man natürlich fast alles, gegen den Willen der Mutter etwas wirklich rechtlich im echten Leben de facto durchsetzen auf juristisch vollstrecken, genau NICHTS.