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  • #1

Heirat einer Alleinerziehenden - Adoption?

Hallo liebe Forum,

ich habe eine Frage, die zwar nicht mich, aber meine Freundin betrifft. Sie ist Alleinerziehende von zwei kleinen Kindern und hat seit einiger Zeit einen neuen Lebensgefährten. Sie wollen heiraten und sind sich nun unsicher, was aus rechtlicher Sicht mit den Kindern wird. Geplant ist bis jetzt, dass der "neue" Vater sie adoptiert.

Weiß hier jemand, ob man dafür die Zustimmung des leiblichen Vaters braucht?

Zur Info: Der leibliche Vater ist bekannt, hat die Mutter aber noch in der Schwangerschaft verlassen und sieht die Kinder nur sehr selten... ein regelmäßiger Kontakt besteht nicht...

Ich würde mich über ein paar Hinweise freuen, vielleicht kennt hier jemand diese Situation? Vielen Dank!
 
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  • #2
Weiß hier jemand, ob man dafür die Zustimmung des leiblichen Vaters braucht?

Ich bin kein Jurist, gehe aber stark davon aus, dass die Einwilligung des leiblichen Vaters benötigt wird. Andernfalls könnten alleinerziehende Mütter ihre Kinder ja ständig für einen neuen Lebenspartner zur Adoption freigeben und das kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn der leibliche Vater kein Interesse an den Kindern zeigt und durch die Adoption vermutlich auch die Unterhaltszahlungen für ihn entfallen, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass er einwilligen wird.
 
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  • #3
Ja natürlich ist eine Zustimmung des leiblichen Vaters notwendig.
Ein Gericht kann u.U. eine fehlende Zustimmung ersetzen, daran sind aber ganz hohe Kriterien gelegt.
Wenn es dem leiblichen Vater egal ist, wird er zustimmen...
Wenn es ihm nicht egal ist, dann wird es definitiv nicht klappen.

Ich finde es immer wieder schön, dass es noch so verantwortungsbewusste Männer gibt, welche zwei ''fremde'' Kinder wie eigene großziehen möchten!
 
  • #4
Aufpassen: Sich unbedingt rechtlich vor der Hochzeit informieren.
Besonders wegen deren Kinder und deren Unterhalt. Und was da auf den Bräutigam zukäme.
(Ich bin kein Jurist)

Man muß deren Kinder nicht gleich adoptieren. Denn eine Adoption erzeugt auch noch mehr Pflichten.
Zuerst ein paar Jahre ohne Adoption zusammen leben !
 
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  • #5
Liebe Fragestellerin,
es gibt zwei Arten von Adoptionen, mit oder ohne Minderjährigenwirkung. Bei einer Adoption Volljähriger ist das Einverständnis des leiblichen Elternteils nicht erforderlich. Bei Minderjährigen auf jeden Fall.

Bei der Adoption mit Minderjährigenwirkung tritt der Adoptierende automatisch und vollständig in die Rechte des leiblichen Elternteils ein, d.h. er wird auch unterhaltspflichtig (und die Kinder später auch ihm gegenüber). Die Unterhaltspflicht des leiblichen Elternteils erlischt ebenso wie das gegenseitige Erbrecht.

Bei Volljährigenadoptionen können die zu Adoptierenden entscheiden, ob sie eine Adoption mit oder ohne Minderährigenwirkung wünschen, d.h. es kann - unabhängig von der mentalen - auch die rechtliche Verwandschaft zu beiden (dem leiblichen und dem adoptierenden Elternteil ) behalten werden. Allerdings geht auch hier die Unterhaltspflicht (bei noch Schülern oder Studenten ect.) auf den adoptierenden Elternteil über. Die Unterhaltspflicht bleibt aber für den Adoptiererten für beide (den leiblichen und den Elternteil der ihn adoptiert hat) erhalten. Ebenso das Erbrecht.

Ich rate ebenso wie Bernd dazu, ein paar Jahre zu warten. Ich denke letztendlich sollten die Kinder gleichberechtigt mit entscheiden, wenn sie dafür die mentale Reife besitzen, ob sie diesen Schritt machen wollen.

Es wäre wichtig zu wissen, ob gar kein Kontakt zum leiblichen Vater und auch nicht der Wunsch der Kinder danach besteht.

Wenn der leibliche Vater kein Interesse an den Kindern hat und nur "Zahlvater" ist, wird er sicher bedenkenlos zustimmen. Mehr als unfair wäre es allerdings, wenn der Vater einfach nur "ersetzt" werden soll.

W
 
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  • #6
Gast #4 hat es schon ausführlich und richtig erklärt. Zu bedenken geben möchte ich noch, dass man sich nach so kurzer Zeit nun noch ÜBERHAUPT NICHT wirklich kennt. Das Paar ist vermutlich noch in der Verliebtheitsphase und ob dieser Mann wirklich ein liebevoller, geeigneter Vater(ersatz) wird, muss sich herausstellen. Das merkt man am besten in Krisenzeiten - und davon gab es wohl noch nicht allzuviele.

Ich würde mindestens zehn, eher fünfzehn Jahre ins Land gehen lassen, bevor eine solche Entscheidung getroffen wird. Und dies im Interesse der Kinder!
 
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  • #7
Aus rechtlicher Sicht bleibt erst einmal alles so wie es bisher ist, sprich, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, dann bleibt das so, wenn sie sich mit dem Kindsvater das Sorgerecht teilt, bleibt das auch weiterhin so. Auch den Nachnamen werden die Kinder erst einmal behalten. Was hier möglich ist: die Kinder können, falls die beiden den Namen des neuen Mannes als Ehenamen wünschen, diesen ebenfalls bekommen - und das, ohne dass der neue Mann der Mutter die Kinder adoptieren muss. Hierzu ist zwar auch die Zustimmung des Kindsvaters nötig, aber die gibt es häufig wesentlicher leichter als die Zustimmung zur Adoption. Informationen zum Namensrecht gibt es bei jedem Standesamt (an dem wird nämlich die Namensänderung rechtswirksam erklärt).
Nachdem jeder Fall jedoch anders ist, sollten die beiden eine professionelle Beratung (u. a. beim Jugendamt erhältlich) in Anspruch nehmen.
w/46 - Standesbeamtin
 
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  • #8
Hallo hier die FS: vielen Dank für eure Antworten. Das betroffene Paar ist gut ein Jahr zusammen. Der neue Vater ist richtig vernarrt in die Kinder und sie kennen auch nur ihn als "Papa". Dennoch ist es wohl vernünftig, eine Adoption nicht vorschnell zu vollziehen. Auch ist wie gesagt noch nicht bekannt, was der leibliche Vater davon hält. Er ist zu früh und gegen seinen Willen "zum Vater gemacht" worden und hat daher wenig Interesse und Zeit für die kleinen Kinder...
 
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  • #9
Dem adoptionswilligen Mann sollte klar sein, dass er mit der Adoption auch die finanzielle Verantwortung für die Kinder übernimmt.

Es kann sein, dass der leibliche Vater der Adoption sehr freudig zustimmt, denn er muss dann keinen Kindesunterhalt mehr zahlen.

Der Adoptivvater dagegen wäre -auch wenn die Beziehung zur Kindsmutter auseinandergeht!- gesetzlich verpflichtet, den Kindesunterhalt bis zum Abschluss einer Berufsausbildung zu zahlen. Das sollte man sich bei 2 Kindern und der kurzen Dauer der Beziehung gut überlegen!
 
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  • #10
Auch ist wie gesagt noch nicht bekannt, was der leibliche Vater davon hält. Er ist zu früh und gegen seinen Willen "zum Vater gemacht" worden und hat daher wenig Interesse und Zeit für die kleinen Kinder...

Bisher haben alle die Frage übersehen, was der leibliche Vater von der Adoption hält. Wenn der nämlich dagegen ist und seine Pflichten nicht verletzt (hat), ist die Frage schon geklärt - es würde keine Adoption geben, da hilft nichtmal das Vormundschaftsgericht.
 
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  • #11
Die Mutter sollte auch bedenken, dass ihre Kinder damit das Recht verlieren ihren leiblichen Vater später einmal zu beerben.
 
  • #12
Bei mir ist die Thematik ähnlich, allerdings wollte hier die Kindsmutter sehr kurz nach der Geburt einen "Neustart" und das ist gut 7 Jahre her.
Inzwischen habe ich eine neue Partnerin, die ich schon länger kenne auch wenn wir erst seit kurzem ein Paar sind, und die sich eine sehr schnelle Heirat wünscht und meinen Sohn gerne adoptieren möchte.

Dennoch ist es wohl vernünftig, eine Adoption nicht vorschnell zu vollziehen.

Solche Entscheidungen werden nicht mit dem Verstand gefällt. Auch ihr geht es um 100% Familie sein.
Ursprünglich wollte ich ihr auch eher zu Geduld raten. Nachdem ich letzten Sonntag aber grade am Kochen war und meine Zwei sich nebenan gegenseitig durchgekitzelt haben, fiel von meinem Sohn die Bemerkung "Mama, ich hab dich so lieb!" Meine Partnerin hatte Freudentränen in den Augen.

Da braucht man dann nicht mehr mit Bedenken kommen und da ich lese, dass der Mann als "Papa" von den Kindern bezeichnet wird, glaube ich, dass er genauso fühlt wie meine Partnerin. In so einem Fall kann man den Adoptionswunsch nur begrüßen und unterstützen.
 
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  • #13
hier noch einmal die #6:
was hier noch nicht erwähnt worden ist: es würde sich um eine sog. Stiefkindadoption handeln. Und bei dieser gibt es andere Regelungen bzgl. Erbrecht usw. zu den "ehemaligen" Blutsverwandten (also leiblicher Vater und dessen Eltern) als bei der Minderjährigenadoption, bei der die leiblichen Eltern dem Kind zu 99 % unbekannt sind. Deshalb bitte unbedingt rechtlich beraten lassen.
w/46 - Standesbeamtin
 
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