Nein, ein gemeinsames Konto ist allerfrühestens nötig, wenn man zusammen wohnt und gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben hat. Ansonsten würde ich die finanziellen Aspekte solange wie möglich getrennt halten. Welchen Vorteil sollte ein gemeinsames Konto haben, wenn man nicht voneinander finanziell abhängig ist?
Für eine gemeinsame Wohnung mit gemeinsamen Kosten ist ein ZUSÄTZLICHES Gemeinschaftskonto eine sinvolle Sache und hat sich millionenfach bewährt. Alternativ kann auch einer der beiden alleine die Wohnung mieten und alle Kosten begleichen und der andere zahlt die Hälfte davon per Dauerauftrag. Dann ist im Falle einer Trennung auch gleich klar, wer ausziehen muss!
Sollte man heiraten, dann schafft man sich natürlich spätestens ein gemeinsames Konto an.