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  • #1

Gemeinsame Reise -Freund trennt sich vorher und zahlt nicht

Hallo Forum,

ich bräuchte mal ein paar Meinungen zum "gesunden Rechtsempfinden" bzw. Fairness.

Mein Ex-Freund und ich waren erst 3 Wochen ein Paar, als wir Zugtickets für eine kleine Reise buchten. Die Hinfahrt wollten wir gemeinsam machen, die Rückfahrt er allein (ich wollte vom Urlaubsort noch weiterrreisen und erst später zurück).

Um im gleichen Zugabteil zu reisen, musste die Hinfahrt für beide zusammen gebucht werden. Die Onlinebuchung nahm ich vor (er saß daneben) und zahlte sie per Paypal, die Rückfahrt buchte ich ebenfalls für ihn, da er weder Paypal, noch Kreditkarte hat. Das Geld (für ihn etwa 250 €) wollte er gleich per Überweisung zurückzahlen (er macht kein Onlinebanking, musste also deshalb zur Bank).

Die Zugkarten sind namentlich ausgestellt, weder umbuchbar, noch werden sie erstattet, wenn man storniert (Sonderangebotskonditionen Autozug). Man kann kostenlos aber einen Ersatzfahrer statt der gebuchten Person reisen lassen. Das hatte ich ihm vor der Buchung mehrfach gesagt, es wird im Buchungsvorgang (den er mitverfolgte) auch mehrfach angezeigt.

Zwei Tage nach der Buchung trennte er sich und wollte natürlich nicht mehr mitfahren. Gezahlt hat er auch nicht. Ich habe versucht, seine Karten über Reiseforen noch zu verkaufen -erfolglos. Nun werde ich seine Rückfahrt nutzen (für mich sehr umständlich), um ihm Kosten zu sparen. Von seiner Hinfahrt will er allenfalls die Hälfte zahlen und wirft mir vor, ich würde ja vielleicht die Karten verkaufen und dann doppelt kassieren (ich bin der ehrlichste Mensch der Welt und würde so etwas nie tun!).

Ich bin der Meinung, er sollte mir fairerweise die 125 € für seine Hinfahrt geben, denn ER hat durch den für mich völlig unerwarteten Beziehungsabbruch das ganze gecancelt. Falls es von Bedeutung ist: die Reise sollte für 1 1/2 Wochen in ein Ferienappartement, das mir gehört, gehen und dafür hätte er natürlich keinen Cent gezahlt!

Was sagt das Forum? Pech gehabt, die Kosten muss ich tragen? Er soll zahlen? Halbe/ Halbe? Bin sehr gespannt, meinen Dank im Vorraus für die Antworten!

w, 51
 
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  • #2
Klar, wäre es fair, wenn er Dir die 125 € zahlt. Das will er aber nicht.
An Deiner Stelle würde ich mich über diesen nicht hohen Betrag nicht ärgern und ihn einfach verschmerzen und als Lehrgeld verbuchen. Es ist halt dumm gelaufen, der Mann ist kein Gentleman mit Anstand und Manieren. Abhacken. Der Betrag ist zwar nicht sehr klein aber auch nicht so viel für eine Person in Deinem Alter. Vergiß das ganze und genieß Dein Urlaub. Und nächstes Mal zahle für keinen Mann im Voraus mit-das wissen die Männer gar nicht zu schätzen! (Ausnahmen gibt es natürlich auch).

Anständig und fair ist, wenn er von sich aus anbietet, seinen Anteil an den Kosten zu tragen, auch wenn die Beziehung beendet ist und er nicht in den Genuss der Reise kommt. Dazu kann er nicht gezwungen werden und ihm fehlen grundlegende Umgangsformen.
 
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  • #3
Was sagt das Forum? Pech gehabt, die Kosten muss ich tragen? Er soll zahlen? Halbe/ Halbe? Bin sehr gespannt, meinen Dank im Vorraus für die Antworten! w, 51

Verbuche das unter Lehrgeld. Wegen einem vergleichsweise kleinen Betrag von 125 Euro würde ich keinen Aufstand machen, das ist die Aufregung nicht wert.

Aufaddiert habe ich schon Zehnausende Euro Lehrgeld an Frauen gezahlt, so ist das Leben eben. Abhaken, daraus lernen, und offen bleiben für neue Erfahrung.

m
 
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  • #4
Natürlich sollte nach meinem Rechtsempfinden der Mann die Kosten der Zugfahrt tragen. Aber wenn er nicht will, wirst du deshalb wohl kaum einen Rechtsanwalt bemühen. Ganz übles Benehmen des Mannes und du kannst froh sein, dass du diesen Typen losbist. So was braucht kein Mensch als Freund. Ob er natürlich zahlt ist mehr als fraglich. Vielleicht wenn du ihn immer wieder fragst, dann geht es ihm auf die Nerven und er zahlt evtl.

Viel Glück und dir trotzdem eine gute Fahrt.
 
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  • #5
Wenn ER sich getrennt hat müsste er alles eine Karten nehmen und selbst schauen was er damit macht- sein Problem.
ABER recht haben und recht bekommen...

Wenn es dir jetzt nicht ein riesen Loch in die Kasse reißt - abhaken, das erspart dir Zeit und Ärger.
Wie dieser Mensch (sicherlich alles andere als ein richtiger Mann) drauf ist sieht man ja...

M 32
 
  • #6
Lass los und vergiss den Spinner!
Sein Lamentieren ist schlichtweg peinlich und er ist sich nicht zu schade wegen ca. 125€ sein Gesicht zu verlieren. Bleibe die Überlegene und hake das Geld mitsamt Kerl ab! Allerhöchstens würde ich ihm in einer sms mitteilen, dass Du sein Verhalten würdelos, beschämend und schamlos findest und dass er mit seinem miesen Charakter weiterleben muss. Sein Pech!
 
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  • #7
Was sagt das Forum? Pech gehabt, die Kosten muss ich tragen? Er soll zahlen? Halbe/ Halbe? Bin sehr gespannt, meinen Dank im Vorraus für die Antworten!

w, 51
Naja du kannst ihn bitten dir die Kosten zu ersetzen. Seit 3 Wochen ein Paar und schon wieder alles hingeworfen. Schmunzel....

Auf der anderen Seite sich wegen so ein paar Pimperlingen zu streiten? Kopfschüttel...
Buche das ganze unter Erfahrung ab und gut. Du nagst mit Sicherheit nicht am Hungertuch wenn du ein Ferienappartement dein eigen nennst.
 
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  • #8
Bitte entschuldige - aber wegen 125 EUR so ein Aufriss?
Unter "bittere Erfahrung" verbuchen, sich drei Tage ärgern - und gut is...
 
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  • #9
Ich finde sein Verhalten nicht in Ordnung und bin stellvertretend für Dich froh, dass Du ihn los bist. Fairerweise sollte er seinen Anteil wie geplant bezahlen, aber vielleicht hält er Dich für "reich", weil Du ein Ferienappartment besitzt und sieht darum moralisch nicht so sehr in der Pflicht.

Es kann auch sein, dass er sich von Dir zu dieser Reise überredet fühlte und sich jetzt deshalb weigert, wobei das keine Entschuldigung sein soll.

w/51
 
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  • #10
Was sagt denn dein Anwalt dazu?
Ich würde versuchen, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
 
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  • #11
Natürlich muß er das Geld, welches du für ihn ausgelegt hast, nun auch an dich zurück zahlen. Es war ja von vornherein abgesprochen, dass du für ihn auf seinen Wunsch und in seinem Namen das Ticket bestellt hast. Er hat die Kosten für SEIN Hinfahrticket und für SEIN Rückfahrticket zu zahlen. Ob er diese dann auch nutzt ist danach seine Entscheidung und nicht mehr dein Problem.

Die Frage ist allerdings, wie du ihm das beweisen willst, wenn er dir nichts unterschrieben hat, dass du mit der Buchung seines Tickets auch in seinem Auftrag handelst.
Ich denke du wirst deshalb trotzdem auf den Kosten sitzen bleiben, wenn er nicht freiwillig zahlt.

Der Mann hat einen echt miesen Charakter, zumindest wird das hoffentlich deine Trauer über den "Verlust" dieses Mannes in Grenzen halten. Bei so einem Charakterschw... ist man im Nachhinein doch froh ihn schnell wieder losgeworden zu sein.
 
  • #12
Liebe Fragestellerin,
Natürlich tut das weh und wenn er fair wäre würde er Dir die Kosten erstatten. Aber was nützt es Dir wenn wir es Dir hier im Forum bestätigen? Du hast gebucht, bezahlt und wirst das Geld nie wiedersehen,wenn er nicht zahlen will. Oder willst Du ihn wegen 125 Euro verklagen?

Es wird Dich nur noch mehr belasten, dauernd darüber zu reflektieren. Sei sauer (das ist besser als depressiv!), sage ihm was Du von so einem Verhalten hältst - aber hake es dann unter "Lehrgeld" ab.
Sei froh, dass Du diesen Charakterzug an dem Menschen nach 3 Wochen erkannt hast.
Brich den Kontakt dann komplett und unwiderruflich ab und lass das nächste Mal etwas mehr Zeit ins Land gehen, bevor Du eine neue Bekanntschaft in Dein Feriendomizil einlädst.
Ich wünsche Dir alles Gute.
 
  • #13
Die Antwort ist einfach. Sowohl nach dem Rechtsempfinden, als auch nach der tatsächlichen Rechtslage, muß er den auf ihn entfallenden Anteil an den Reisekosten zahlen.

Natürlich gehen die meisten Menschen wegen 250,- € nicht zum Rechtsanwalt, zumal der auch nicht begeistert sein wird. Solche Mandate sind absolut unwirtschaftlich und darüber hinaus nervig, da man in fremder Leute Beziehungs- und Trennungsstreß rumwühlt.

Es gibt aber eine einfachere Lösung. Gehe zum nächsten gutsortierten Schreibwarenladen und kaufe ein Formular für das gerichtliche Mahnverfahren. Das füllst Du aus und schickst es an das für Dich zuständige Mahngericht. Welches das ist, steht entweder in der Erläuterung zu dem Formular oder Du schaust ins Internet oder rufst beim nächsten Amtsgericht an. Die Formulare kann man mithilfe der Erläuterungen auch als Normalbürger ausfüllen. Wenn Dein Exfreund gegen den Mahbescheid keinen Widerspruch einlegt, kannst Du genauso einfach einen Vollstreckungsbescheid (normalerweise mit dem zweiten Durchschlag des gekauften Formulars) beantragen. Wehrt er sich auch gegen diesen nicht, schickst Du den Gerichtsvollzieher los, denn dann ist er rechtskräftig zur Zahlung verurteilt.

Das Verfahren hat mehrere Vorteile für Dich: 1. Es ist unkompliziert und preiswert (unter 20,- €, die am Ende auch er zahlen muß). 2. Du mußt keine großen Aktivitäten einschließlich Rechtsanwaltskonsultation entfalten. 3. Der Ball liegt damit in seiner Hälfte. Das heißt, er muß aktiv werden, wenn er nicht verurteilt werden will. 4. Du kommst zu Deinem Geld und hast Dich nicht verarschen lassen.

Ob Du Dich durchringst, diesen Weg zu gehen, ist natürlich nicht nur eine juristische Frage, sondern hängt von vielem ab, unter anderem wie die kurze Beziehung und die Trennung abgelaufen ist, Ob es noch andere offene Rechnungen finanzieller und zwischenmenschlicher Art gibt. Das kannst nur Du selbst beurteilen.

Viel Glück!
 
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  • #14
Wenn Dein Exfreund gegen den Mahbescheid keinen Widerspruch einlegt, ...
Schöne Theorie. Aber nicht alle sind so dumm um darauf reinzufallen. Lach....

Und wenn er innerhalb 14 Tage Widerspruch einlegt, hast du denn Ball wieder und bist beweispflichtig. Viel Spaß!!!
Soweit oben zu lesen war gibt es nur eine mündliche Absprache ohne zeugen. Und wenn du mir so plump kommen würdest, würde ich dich erst recht auflaufen lassen.

Der einzige vernünftige Rat an die TE ist, das ganze unter Erfahrung abzubuchen.
 
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  • #15
Hallo Forum,

....., da er weder Paypal, noch Kreditkarte hat. Das Geld (für ihn etwa 250 €) wollte er gleich per Überweisung zurückzahlen (er macht kein Onlinebanking, musste also deshalb zur Bank).....

w, 51

Ähm......also wer im Jahr 2013 keine Kreditkarte hat, kein Onlinebanking macht, dem würde ich nach drei Wochen Beziehung keine Fahrt im Wert von 250 Euro buchen und hoffen das Geld zu bekommen! Warum ist er nicht flugs zum nächsten Geldautomaten und hat Geld abgehoben?
 
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  • #16
Schön, wenn das so funktioniert wie von Volljurist beschrieben (das Verfahren an sich sicher, nur...). Das würde aber bedeuten, dass ich über jeden Bekannten behaupten kann, er hätte bei mir Schulden und diese dann auch eintreiben lassen kann - so ganz ohne Beweis. Da hätte ich dann doch noch gern eine Erklärung von Volljurist dafür wie ich etwas ohne Beweise durchsetzen kann.
w/46
 
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  • #17
liebe fs,

gib ihm doch einfach die karte - mach ne kopie für dich - dann kann er mit dem original machen, was er will, es ist seine sache, die zu verkaufen und er kann dich nicht mehr bezichtigen, du würdest doppelt kassieren.

zum vorgang schreibe ihm eine mail - dann hast du das schriftlich, das reicht als beweis.
natürlich muss er zahlen. einen mahnbescheid kannst du versuchen, du hast hohe chancen, dass er sich davon beeindrucken lässt, wenn nicht, hast du weiter 20€ verloren und hake das ganze ab..

sei froh, dass du ihn los bist und genieße deinen urlaub

w
 
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  • #18
Ein Mahnverfahren wird Dir wenig bringen, wenn er dem Bescheid komplett widerspricht bleibst Du auf den Kosten des Bescheids sitzen. Das Amtsgericht prüft nämlich nicht, ob Dir der Betrag rechtlich zusteht. Wenn Dir keine Unterschrift von diesem Herrn vorliegt und es auch keine Zeugen für den Vorgang gibt, sehe ich da wenig Chancen für Dich, das Geld eintreiben zu können. Er könnte ja im Gegenzug dazu behaupten, die Reise wäre ein Geschenk gewesen.

Natürlich ist es frech und unfair von diesem Mann, wenn er Dir die 125 Euro vorenthält und sich aus dem Staub macht. Aber alles jammern und lamentieren bringt nichts, Du wirst wohl keine Möglichkeit haben, an das Geld zu kommen. Wenn Dir das entgangende Geld kein riesiges Loch ins Budget reisst, dann verzichte auf die Kohle und buche es als Erfahrung ab.

w
 
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  • #19
Hatte auch mal ein solches Exemplar von Mann: 51 Jahre alt, keine Kreditkarte, kein Onlinebanking. Seine Aussage: ich will mich nicht kontrollieren lassen.....

Später habe ich dann verstanden, warum er dies nicht wollte. Weil er überall Schulden hatte, und man ihm so nicht auf die Spur kam, da er sich immer wieder neu niedergelassen hat....

Sei froh bist du ihn los.
Und EUR 125 abbuchen unter Erfahrung, welche ich nie mehr wieder mache !
 
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  • #20
Hier die FS:

Vielen lieben Dank für die hilfreichen, aufmunternden und tröstlichen Antworten! Das klare Statement hier im Thread "er müsste seine Karten zahlen" hat mir echt gutgetan!

Dieser Ex-Freund ist übrigens auch wohlhabend, daran liegt es nicht, wenn er nicht zahlt. Belustigend finde ich, dass er sich als ehrenamtlicher Schöffe beworben hat mit der Begründung, er hätte einen so ausgeprägten Gerechtigkeitssinn...

Meinen besonderen Dank an Volljurist für die juristischen Erklärungen! Ich fürchte, einem gerichtlichen Mahnbefehl würde er sofort widersprechen, dann müsste ich also klagen. Und natürlich habe ich keine schriftliche Vereinbarung, dass ich das Geld nur für ihn ausgelegt habe. Nur eine eMail, in der ich die Fakten (Geld nur geliehen, ich fordere Rückzahlung) aufschrieb und der er in seiner Antwort nicht widersprach. Er forderte mich in seiner Antwort auf, seine Fahrten zu stornieren und erklärte, er habe keine Lust, sie bei eBay oder in Foren zum Verkauf anzubieten. Ob man das als "Beweis" werten kann, dass es kein Geschenk an ihn war?

Es würde mich schon interessieren, wie in einem solchen Fall, in dem ja letztlich "Aussage gegen Aussage" steht, ein Richter entscheiden könnte. Vermutlich würde ich mich aber nicht entblöden, weiteren Kontakt zu diesem Mann (Männlein?) haben zu müssen, wenn ich ihn verklage.

Danke für alle Antworten!
 
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  • #21

Wer einen Vertrauensvorschuß gewährt, geht ein Risiko ein. Das liegt in der Natur der Sache. Je mehr man vertraut, desto größer werden die Beträge, frag einen Heiratsschwindler.

Im vorliegenden Fall ist der Verlust verschmerzbar, den Rechtsweg zu gehen würde bedeuten, dem verlorenen Geld weiteres hinterher zu werfen. Abhaken und beim nächsten Mal darauf achten, ob der Mann erstens zuverlässig und zweitens liquide ist. (m)
 
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  • #22
Nach 3 Wochen Beziehung gemeinsam buchen ist ein Fehler von bedien gewese, dass du alles bezahlst,war deiner.
Hacke es unter Lebenserfahrung ab da der Betrag klein ist und fertig.
Und nur für das nächste Mal: Ein Mann ohne Karte und ohne online-banking???? Da ist doch etwas faul, dass dir das nicht früher aufgefallen ist?!
w, 41
 
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  • #24
Natürlich sollte er seinen Anteil auch tragen, jedoch würde ich jetzt diesem Betrag nicht hinterherlaufen.

Als Lehrgeld abhakken, beim nächsten Mal anders machen und den Typen so schnell wie möglich vergessen. Der Kerl scheint nicht nur kleinlich sondern auch sonst ein Armleuchter zu sein.
 
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  • #25
Das Problem ist wirklich das, dass die Beweislast bei dir liegt und das geht hier schlecht. Anders bei einer Flugreise, wo beide Namen auf einer Rechnung stehen...

Ich hoffe, du lernst daraus. Es ist riskant für jemanden Geld auszulegen, den man noch nicht kennt.

Dennoch würde ich mich rechtlich beraten lassen. Den so wenig Geld, wie manche dir das hier weis machen wollen, ist es ja auch wieder nicht!

Viel Glück!
 
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  • #26
.... schreib ihm doch, dass es dir gleichgültig ist, ob er lust dazu hat oder nicht und es ganz allein seine sache ist, ob er sie verfallen lässt, zurück gibt oder weiter verkauft. er schuldet dir 125€, die karte geht ihm zu und setze eine frist, 2 wochen, bis wann er bezahlt haben muss, schreib ihm nochmal deine kontonummer. sein vorschlag sei unannehmbar, da vereinbart war, dass er dir sofort das geld für seine karte gibt. mit welcher berechtigung er das nicht zahlen will.

falls dann wieder so ein unsinn kommt, kannst du den sachverhalt nachweisen, gib ihm die karte schnellstmöglich, damit er nicht sagen kann, er hätte keine zeit zum veräußern gehabt, weil du ihm die karte vorenthalten hast.

wenn du rechtsschutz versichert bist, gib es einem anwalt, du musst dich um gar nichts kümmern.
 
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  • #27
Nochml die FS:

Das Problem ist wirklich das, dass die Beweislast bei dir liegt und das geht hier schlecht. Anders bei einer Flugreise, wo beide Namen auf einer Rechnung stehen...

Auf den Zugkarten steht sein Name (auf der Hinfahrt unser beider Namen, auf der Rückfahrt nur seiner) und sein Motorrad-Kennzeichen,verbessert das die Situation?

Die Zugtickets bekommt man im Rahmen der Online-Buchung als pdf.-Datei zum selbst ausdrucken. Diese pdf. kann man natürlich beliebig "vervielfältigen". Die beiden Ticket-pdf._Dateien habe ich ihm bereits am Tag nach der Trennung, also 2 Wochen (Hinfahrt) und 3 1/2 Wochen (seine Rückfahrt) vor dem Fahrttermin nachweisbar per eMail geschickt und ihm den Vorschlag gemacht, sie an einen Ersatzfahrer zu verkaufen. Seine Antwort war, er habe keine Lust, sich um einen Verkauf der Tickets zu bemühen.

Danke nochmal für die weiteren Tipps und Überlegungen, finde ich echt klasse, dass ihr euch da so "reinkniet"!

w, 51
 
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  • #28
An Gast 22
Deine Ansicht - ich arbeite im Finanzbereich und bekomme sehr viel öfters mit das Leute den Geldbeutel voller Bares verlieren als Missbrauch mit online banking.
Der Typ wollte nicht bezahlen denn solche Beträge hat man auch ohne Karte und Banking normalerweise cash dabei.
w, 41
 
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  • #29
wenn du rechtsschutz versichert bist, gib es einem anwalt, du musst dich um gar nichts kümmern.
Man kann es auch übertreiben. Wegen 125€ hier so einen aufriß machen ist doch lächerlich.
Auch ein Anwalt kommt nicht darum es ihm zu beweisen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Es gibt hier nur eine mündliche Vereinbarung und mehr nicht. Also was soll dieser ganze Quatsch.
Klar ist es Moralisch nicht schön, aber rechtlich nicht einklagbar. Ich bin auch jemand der sehr schnell einen Vertrauensvorschuß gibt. Und werde auch oft ausgenutzt. Trotzdem werde ich nicht verbittert werden und jedem nur noch mißtrauen. Es ist nur Geld. Und die wenigsten von uns nagen doch am Hungertuch.

Recht haben und recht bekommen, sind zwei paar Schuhe. (Klugscheißermodus aus)
 
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