• #1

Geborgtes Geld zurückzahlen obwohl kein Kindesunterhalt?

Ich hätte gern mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt, der mich umtreibt:
Der Vater meines Kindes hat in den ersten drei Lebensjahren keinen Cent Unterhalt für sein Kind bezahlt, da er langzeitarbeitslos ist und wohl auch nur eine sehr eingeschränkte Erwerbsneigung hat.
Leider hat er diese Tatsache beim Kennenlernen verschwiegen... Dabei hat er Rücklagen im oberen vierstelligen Bereich.
Vor zwei Jahren hatte ich mehrere nichtzahlende Kunden (bin selbständig) und Insolvenzen in kurzer Zeit, welche mich in finanzielle Nöte brachten. Er überwies mir damals spontan 1000 Euro als Kredit.

Nun ist es so, daß ich ihm jetzt das Geld zurückzahlen könnte aber damit hadere. Ich bin grundsätzlich in Gelddingen sehr pingelig und korrekt, bin mir aber unsicher, ob ich ihm das Geld zurückzahlen sollte (schließlich war es ein Kredit) oder ihn darauf verweisen sollte, daß er noch viel höhere Schulden bei seinem Sohn hat. Er hat sich in H4 gemütlich eingerichtet und es ist nicht absehbar, daß sich etwas daran ändert. Was sagt Euer Gerechtigkeitsempfinden? Ich bin kein Großverdiener - 1000 Euro sind für mich viel Geld.
 
G

Gast

Gast
  • #2
Also, er sprang ohne zu zögern und zinslos ein, als Du in der Not gewesen bist. Ich meine schon, dass Du ihm das Geld zurückzahlen sollst - ratenweise, alles andere wäre Vertrauensmißbrauch, denn Du kannst nicht einfach eine eigene Rechnung aufmachen und das Geld einfach einbehalten.
Man kann ein Unrecht nicht mit einem anderen Unrecht wieder wettmachen!
Was die Sache mit den Unterhalt betrifft, sprich mit ihm, offenkundig seid Ihr ja doch befreundet, sonst hätte er Dir nicht so mirnichtsdirnichts das Geld geliehen. Allerdings solltet Ihr einen Unterhaltsbetrag ausmachen, den er regelmäßig monatlich bezahlt für das Kind. Denn das Kind hat ein Recht darauf!
 
G

Gast

Gast
  • #3
Ihr seid ja ein tolles Team im Umgang mit Geld. Wieso hast Du keinen Unterhalt von Jugendamt bekommen wenn er nicht zahlte? Wieso hast Du ihn nicht auf Unterhalt verklagt wenn er nicht zahlte?
Jetzt hat er Dir Kredit gegeben und Du willst in nicht zurückzahlen. Das alles geht garnicht!
 
M

Mooseba

Gast
  • #4
Ich verstehe dich gut, Constanze. Wenn deine Situation es zurzeit nicht zulässt, dann lass ihn warten, vertröste ihn. Oder zahl es ihm in sehr kleinen Raten zurück. Du darfst - euren - Sohn da auch gern als Argument verwenden.
 
G

Gast

Gast
  • #5
Ich kenne weder deinen Ex noch dich persönlich, von daher kann ich zu dem Nichtzahlen des Unterhaltes nicht viel sagen. Wenn er arbeitslos war und kein entsprechendes Einkommen hat, springt doch i.d.R. das Amt dafür ein. Hast Du das nicht beantragt? Es steht dir doch zu und das Amt wendet sich an den Vater wenn er wieder was verdient. Da ist auch von dir durch Eigeninitiative etwas gefragt.

Da er mit H4 nicht gerade viel Geld zur Verfügung hat und er es dir trotzdem gegeben hat, finde ich schon, dass Du eine moralische Verpflichtung hast, es ihm wieder zurück zu geben. Wenn Du es nicht tust, wirst Du vielleicht in zukünftigen Notlagen nicht mehr auf seine Hilfe rechnen können.
 
  • #6
wie wäre es, das Geld an seinen Sohn zurückzuzahlen? Dem ist der verpflichtet und Dir eigentlich auch.
 
G

Gast

Gast
  • #7
Ich würde mit ihm reden und die 1000,00 Euro mit seinen Kindesunterhalt-Schulden verrechnen. Ganz einfach. Oder ich würde gar nichts machen, warum so nett sein? Er hat sich ja anscheinend auch nicht bemüht, seinem Sohn ein gutes Vorbild in Sachen Arbeit usw. zu sein.

Zusätzlich mein Tipp an alle Frauen. Schaut euch einen Mann sehr genau an, bevor ihr eine Familie mit ihm gründen wollte. Sollten Männer natürlich anders rum auch machen. Das kann manch böse Überraschung vermeiden.

w, die genau geschaut hat
 
G

Gast

Gast
  • #8
Ich würde mit ihm reden und die 1000,00 Euro mit seinen Kindesunterhalt-Schulden verrechnen. Ganz einfach. Oder ich würde gar nichts machen, warum so nett sein?

Wenn der Vater H4-Empfänger ist, gehe ich davon aus, dass seine Mittel unter der Selbstbehaltsgrenze liegen, so dass er gar nicht in der Lage war, Unterhalt zu zahlen und entsprechend auch nicht zur Zahlung verpflichtet war.
Wie könnten dann Unterhaltsrückstandsschulden entstanden sein?
Wenn es also keine Unterhaltsrückstandsschulden gibt, ist die FS auch nicht zur Aufrechnung berechtigt und muss den Kredit zurückzahlen.

Hierzu wäre sie neben der rechtlichen doch wohl auch moralisch verpflichtet, denn bei H4 ist ja der Vater auch wohl recht bedürftig.

m53
 
G

Gast

Gast
  • #9
Ich verstehe was du meinst aber gleichzeitig muss man sagen dass er dir geholfen hat als es nötig war und das muss man ihm zugute halten,
Warum redest du nicht mit ihm und zahlst das Geld nicht auf ein Konto eures Kindes ein was er z.B. dann für seine Ausbildung oder so bekommt?
Muss doch in eurem Interesse sein und dann seid ihr alle gut raus.
w, 42
 
M

Mooseba

Gast
  • #10
Der Vorschlag, es auf das Konto des Sohns einzuzahlen, über das er irgendwann verfügen darf, halte ich für das beste. Da hat der Faulpelz ein wenig moralischen Druck.
Ich habe diesen Vorschlag selbstverständlich zuerst gemacht (#3), man muss nur zwischen den Zeilen lesen ;)
 
  • #11
Ich bin die Fragestellerin / zur näheren Erläuterung:
Der Vater hat eine akademische Ausbildung, ist gesund, intellegent und geschickt. Er sucht sich aber einfach keine Arbeit, hat völlig realitätsfremde Vorstellungen von möglichen Stellen und Bezahlungen. Das alles habe ich erst nach drei Jahren herausgefunden. Ich hielt seine Arbeitslosigkeit für ein temporäres Problem, das sich binnen eines halben Jahres (meine Einschätzung) lösen sollte. Wenn man aber wartet, daß der liebe Gott einem den Traumjob auf dem Silbertablett reicht, kann das Warten wohl auch länger dauern...
Da ich die Arbeitslosigkeit für temporär hielt, war mein Plan, daß ich von ihm Geld verlange, wenn er wieder flüssig ist. Mein Sohn ist jetzt fast neun. Mit dem Jugendamt wollte ich damals nichts zu tun haben. Momentan (seit 17 Monaten) zahlt er 200 Euro aus eigenen Mitteln um einer Ersatzvornahme durch das Jugendamt (mit dem er auch nichts zu tun haben will) zu entgehen - das aber nur auf Druck von mir. Außerdem zahlt das Jugendamt nur 6 Jahre.
 
G

Gast

Gast
  • #12
Also für das evtl. "Eintreiben" von Unterhaltszahlungen bist ja denke ich nicht du zuständig sondern das Jugendamt/Familiengericht, oder irre ich mich da?

So hart das jetzt klingt, aber ich finde das eine (Aushelfen in einer brenzligen Lage) hat mit dem anderen (ausstehende Unterhaltszahlungen für das Kind) erstmal nichts zu tun. Damit würdest du in gewisser Art und Weise subjektiv "Recht durchsetzen", und das steht nicht dir sondern ausschließlich staatlichen Stellen zu, und zwar objektiv festgestellte Rechtsansprüche.

Also denke daran wer dir in dieser Situation geholfen hat, er wird dir vielleicht auch wieder helfen, aber sicherlich nicht wenn du ihm das Geld jetzt nicht zurückzahlst.
 
G

Gast

Gast
  • #13
Ich würde einfach das Gespräch suchen. Erstmal: Danke für Deine Hilfe aber sage mir einen Grund warum ich jetzt korrekt sein sollte, wenn Du uns nie so behandelt hast.
 
  • #14
Liebe Constanze, ich frage mich natürlich, wie ein Hartz4- Empfänger einfach mal so 1000 Euro aus dem Ärmel zaubert...

So sehr ich dich auch verstehe, dass du nun die Gelegenheit siehst, dir diesen kleinen Teil der Unterhaltsschulden einzubehalten, tue es lieber nicht! Es sind zwei paar Schuhe, um die es geht, und im Grunde schuldet er dir weit, weit mehr, als diese 1000 Euro.

Wäre es nicht möglich, mit ihm darüber zu verhandeln?
 
G

Gast

Gast
  • #15
Ich würde im Traum nicht auf die Idee kommen, ihm was zurückzuzahlen, Im Gegenteil ich würde prüfen lassen, ob er nicht doch etwas zahlen muss. Es geht um das recht des Kindes. Das Kind hat ein Recht auf Kindesunterhalt. Finde den Mann das Letzte! Hat ein Kind und sorgt nicht dafür und liegt lieber faul rum!
Ich finde 1000 Euro nicht viel, gerechnet auf die ersten 3 Jahre sind das knapp 28 Euro pro Monat in den ersten 3 Jahren fürs Kind - das überlebt auch ein HarzIV-Empfänger.
Überhaupt zu überlegen, dass du das zurückzahlst, finde ich mehr als devot. Man kann in Über-Korrektheit auch völlig zugrunde gehen!
Wäre mir total egal, ob das Rechtens ist oder nicht.

w,40
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
G

Gast

Gast
  • #16
Liebe FS,
ich würde es ihm nicht zurückzahlen, vor allen Dingen nicht, wenn es für Dich ein bedeutsamer Betrag ist, denn er hat viel höhere Unterhaltsschulden bei Dir. Eher würde ich ihm das Amt auf den Hals hetzten, um an reguläre Unterhaltszahlungen zu kommen. Mit H4 kann er eigentlich keine großen Rücklagen haben.
 
  • #17
Der Vater meiner Tochter ist auch so ein Exemplar (nun ist sie aber erwachsen und arbeitet). Ich habe damals nicht lange gefackelt, weil ich mir die Ausreden, warum es nun mal wieder unter seiner Würde ist, die angebotene Arbeit anzunehmen bzw. warum er grade wieder keine Kohle hat, nicht anhören wollte.
Ich hatte eine Unterhaltsbeistandsschaft. Das Jugendamt hat die Verfolgung der Unterhaltszahlungen übernommen und auch die Schulden durch den Unterhaltsvorschuß bei ihm eingetrieben.
Alles andere - entschuldige mal, warum sollte ich jemandem, der sein Leben nicht im Griff hat, noch nachehelich eine Hängematte bereiten? Vor allem, während ich mir als Selbständige den A... aufreiße um Geld zu verdienen und mir dann noch anhören durfte, mir ginge es ja so gut, ihm aber nicht.
Du musst selbst wissen, ob er so viel Langmut verdient hat oder ob du ihn nicht deshalb zusätzlich abhältst eine Arbeit zu suchen.

Das mit den 1000 Euro ist leider schwieriger als es aussieht. Du kannst es nicht miteinander verrechnen, weil Schuldner und Gläubiger nicht identisch sind. Du schuldest deinem Ex Geld. Er wiederum schuldet deinem Sohn Unterhalt. Wenn du das aussitzt, bist du gleich doppelt gea... Du musstest deinen Ex anpumpen u.a., weil er keinen Unterhalt zahlt. Er kann die 1000 € bei dir einklagen. Du hast aber im Namen deines Sohnes, was den Unterhalt betrifft, keine Forderungen geschaffen, also kannst du (bzw. dein Sohn) auch kein Geld rückwirkend bekommen.
 
  • #18
Hier FS:

Momentan sitze ich es einfach aus, auch weil ich mich zu keiner Entscheidung durchringen kann.

@Angela: Worüber, meinst du, sollte ich mit ihm verhandeln? Was meinst Du?

@Mooseba: Ja, die Idee mit dem Konto fürs Kind wäre eine gute Idee und überlegenswert.

@Gast 7: rein rechtlich ist es so, daß er aufgrund von Hartz4 zahlungsbefreit ist. Er tut aber wenig bis gar nichts um diesen Zustand zu ändern während ich nahezu Vollzeit arbeite. Mein Mitleid mit ihm hält sich in Grenzen. Er käme, auch wenn er eine Stelle hätte, nicht von alleine auf die Idee, für sein Kind etwas zu zahlen. Ich mußte ihm grundsätzlich immer die Pistole auf die Brust setzen.
Das Jugendamt zahlt Unterhalts"vorschuß". Das heißt, der Vater muß die gezahlten Gelder zurückzahlen, wenn er wieder Arbeit hat. Der Vorschuß liegt aber deutlich unterhalb des Mindestsatzes laut Düsseldorfer Tabelle (Mindestsatz 270 Euro/180 Euro Vorschuß bei Kindern über 6 Jahre)
 
  • #19
Hier FS: habe gerade mein Konto gecheckt und festgestellt, daß er ohne Rücksprache die vereinbarten 200 Euro Zahlung einfach mal so für diesen Monat halbiert hat. Kürzlich meinte er auch: sein Geld würde langsam alle werden (meine Antwort: Pizzaboten werden immer gesucht). Ich werde ihn Ende der Woche sehen und um eine Aussprache bitten.
 
G

Gast

Gast
  • #20
@w40: Wer sich Geld BORGT und dann - ohne vorher zu reden - einfach eigenmächtig die Bedingungen ändert und das Geld einfach einbehält, ist absolut nicht vertrauenswürdig.
Die Sache mit dem Unterhalt war abgesprochen, und dass man keine Ämter involvieren will, ist absolut nachvollziehbar. Hier geht es aber um Fairness, und wie es aussieht, zahlt er ja jetzt Unterhalt. Vielleicht braucht man ja noch einmal im Leben die Hilfe eines Freundes, und sollte sich die Hilfsbereitschaft aus purer Kurzsichtigkeit und Rachelust nicht völlig vergrätzen.
Davon abgesehen ist es eine Sache des Vertrauens, ob der Vater nun "faul" ist, steht ja hier nicht zur Debatte, auch wenn man versucht, durch Zerpflücken der Sache einen Freifahrtschein zu finden, um das Geld einfach einzubehalten!

Leih Dir mal Geld auf der Bank - da läuft unter 5000 Euro gar nichts, und zinslos erst recht nicht, und Du bekommt das Geld auch nur dann, wenn Du nachweist, dass Du es eigentlich gar nicht brauchst! Mal so eben 1000 Euro zinslos und ohne Auflagen von einem Freund geliehen zu bekommen - das nenne ich schon Freundschaft, und die zertrampelt man nicht mal so eben! Mir hat mein Ex-Ehemann 3000 Euro geliehen, zinslos und mit "zahl zurück, wenn Du kannst" - es ist mir eine Ehrensache, dass monatlich eine feste Rate auf sein Konto überwiesen wird, egal was vorher vor vielen Jahren mal gelaufen ist. Wahre Freunde erkennt man in der Not, das sollte man nicht vergessen!
 
G

Gast

Gast
  • #21
Was du auch bedenken solltest: Wenn du ihm das Geld nicht zurück zahlst, wird er dir nie wieder etwas leihen. Vielleicht brauchst du irgendwann ja noch einmal etwas.
 
G

Gast

Gast
  • #22

Das mit dem Geld ist eindeutig: Als H4-Empfänger hat dein Ex kein Vermögen (zu haben). Das bedeutet: alle Rücklagen, dazu gehören auch gewährte Kredite, müssen der Behörde bekannt sein.

Die 1000 EUR gehören nicht dir, sie sind auch nicht sein Geld, sondern das Geld gehöret der Allgemeinheit. Ebenso darf dein Ex keine Rücklagen im oberen vierstelligen Bereich geheim halten. Hast du Kenntnis davon, gehört die Behörde davon unterrichtet. Du solltest deinen Ex davor bewahren Sozialbetrug zu begehen, und die Allgemeinheit vor Schaden schützen. Als gute und ehrliche Bürgerin solltest du das wirklich tun.

Dass Väter keinen Unterhalt zahlen können kommt vor, dafür gibt es dann vorübergehend Unterhaltsvorschuß bis dein Ex wieder im Berufsleben angekommen ist.

m
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
  • #23
Hier FS: habe gerade mein Konto gecheckt und festgestellt, daß er ohne Rücksprache die vereinbarten 200 Euro Zahlung einfach mal so für diesen Monat halbiert hat. Kürzlich meinte er auch: sein Geld würde langsam alle werden (meine Antwort: Pizzaboten werden immer gesucht). Ich werde ihn Ende der Woche sehen und um eine Aussprache bitten.

Wie gesagt, auch das darf er nicht. Unterhalt ist ein unpfändbarer Anspruch, der nicht auf andere Forderungen aufgerechnet werden darf.
 
G

Gast

Gast
  • #24
Hier FS: habe gerade mein Konto gecheckt und festgestellt, daß er ohne Rücksprache die vereinbarten 200 Euro Zahlung einfach mal so für diesen Monat halbiert hat. Kürzlich meinte er auch: sein Geld würde langsam alle werden (meine Antwort: Pizzaboten werden immer gesucht). Ich werde ihn Ende der Woche sehen und um eine Aussprache bitten.

Tut mir leid, er muss wohl psychische Probleme haben, wenn er trotz Studium usw. so realitätsfern denkt.

Ich würde ihm klar sagen, entweder er zahlt die 200,00 Euro regelmässig, oder am nächsten Tag bist du beim Jugendamt und bei der ARGE und berichtest dort von seinen Nebenjobs. Selbst wenn er keine hat, wird er gehörigen Ärger/Druck bekommen.

Empfehle ihm weiterhin im Interesse seines Sohnes und seiner Vaterpflichten sich prof. Hilfe zu suchen, denn ein fauler Vater, der auf Kosten anderer Menschen lebt, obwohl er weder krank noch sonst was ist, wird eines Tages vom Sohn Fragen gestellt bekommen.

Gibt es bei eurem Jugendamt keine gemeinsamen Beratungsstunden für Vater und Mutter?

w
 
  • #25
Hier FS:

Der Vater ist Ende Vierzig und hat in seinem ganzen Berufsleben keine fünf Jahre gearbeitet. Ich hege keine Hoffnung, daß er nochmal im Berufsleben ankommen wird. Ab fünfzig wird es dann bekanntlich nochmal schwieriger.

@23: Ja, vielleicht hat er psychische Probleme, aber er kann sie gut kaschieren. Ich habe schon auf vielerlei Art versucht, ihm zu helfen und zu unterstützen. Aber ich kann ihn nicht zu Bewerbungen tragen... Ich mache mir auch Sorgen betreffs der schlechten Vorbildfunktion gegenüber seinem Sohn (während ich rotiere). Nebenjobs hat er definitiv keine. Seine Familie hadert auch mit der Situation und hat in der Vergangenheit auch einiges versucht. Aber gegen Lethargie und schiefe Gedanken kann man kaum etwas machen, wenn der Patient nicht will.
Wir haben eigentlich soetwas wie ein halbwegs freundschaftliches Verhältnis und ich bin auch ein gutmütiger und verständnisvoller Mensch - manchmal zu verständnisvoll. Aber seine Arbeits- und Lebenseinstellung ist für mich untragbar.
 
G

Gast

Gast
  • #26
a) das geliehene Geld war ein Kredit und MUSS an ihn zurück gezahlt werden.
Ich schätze - hoffe für ihn - es gab einen Kreditvertrag oder eine schriftliche Vereinbarung, damit er das Geld ggf. einfordern kann, da er es wohl bald benötigen wird.

b) Aufrechnungen sind nicht möglich, da er diesem Vorgang nicht ausdrücklich zustimmt und darüber hinaus diese beiden Angelegenheiten rein garnichts miteinander zu tun haben. Du schuldest ihm das Geld, er schuldet seinem Kind NICHTS, da nicht leistungsfähig.

c) wenn er, wie du schreibst eigentlich nur 5 Jahre seines Lebens gearbeitet hat - wie kannst du davon ausgehen, dass er es zukünftig tun wird?!? Wie naiv muss man da sein?

Binde ihn in die Betreuung des Kindes ein - dann hast du mehr freie Zeit. Denn bekanntlich ist auch Zeit Geld.

w/44
 
  • #27
@w44:

a) Nein, es gibt keinen Vertrag, kein Schriftstück, nichts. Wie ein anderer Poster schon schrieb, dürfte er als H4 eigentlich gar kein Vermögen mehr haben und sollte als treusorgender Vater ALLES dafür tun, um seinem Kind die Existenz zu sichern. Er spielt dafür ganztägig Computerspiele.

b) natürlich schuldet er als Vater seinem Kind etwas! Nämlich für das Kind anteilig zu sorgen! Es ist die Pflicht von Eltern, für ihre Kinder aufzukommen. Selbstverständlich ist er leistungsFÄHIG, aber nicht leistungsWILLIG. Ich schultere allein alles, sowohl finanziell als auch organisatorisch-haushaltstechnisch. Theoretisch hätte er mich nach der Geburt auch noch unterstützen müssen - stattdessen bin ich bald im Dreieck gesprungen, um Kind und Beruf unter einen Hut zu bekommen.

c) In meinem vorangegangenen Posting steht ausdrücklich, daß ich KEINE Hoffnung habe, daß es beruflich jemals besser mit ihm wird. Bitte erst lesen, dann Meinung bilden.

d) Betreuungseinbindung ist schwierig, er wohnt über 450 km entfernt. Habe ihm angeboten, hierher zu ziehen, damit er sein Kind öfter sehen kann - er will nicht.
 
G

Gast

Gast
  • #28
Ich verstehe alles was Dich umtreibt. Aber: Es war ein Kredit. Ich würde mich schäbig fühlen wenn ich das Geld einfach so behalten würde. Warum sprichst Du ihn nicht an, dass Du das Geld ja zurückzahlen würdest aber andererseits sauer seist, weil er so wenig und unregelmäßig Unterhalt zahlt. Ob Ihr das Geld für den Sohn verrechnen könnt. Dann braucht er 5 Monate sonst nichts zu zahlen und Ihr seid quitt. Und dass Du ihn als Vater ausgesucht hast weil Du falsche Vorstellungen von ihm hattest ist Dein Pech, nicht das der anderen Steuerzahler. Warum jammerst Du jetzt nach so vielen Jahren darüber? Es ist eben so, nimm die Situation an und zieh Dich selber raus. Auch andere Frauen haben schon ohne Hilfe ihr Kind groß gekriegt.
 
  • #29
@27: Ich jammere nicht, ich kann es nur zunehmend weniger ertragen, wie jemand, der offensichtlich Potenzial hat, sein Leben so dermaßen nicht im Griff hat. Das wäre längst abgehakt und vergessen, wenn ich den Mann nicht alle drei Wochen um mich haben müsste (kindbedingt). Und es regt mich auf, wie verantwortungslos man sich selbst und seinem Kind gegenüber leben kann.
 
G

Gast

Gast
  • #30
Das mit dem Geld ist eindeutig: Als H4-Empfänger hat dein Ex kein Vermögen (zu haben). Das bedeutet: alle Rücklagen, dazu gehören auch gewährte Kredite, müssen der Behörde bekannt sein.

Die 1000 EUR gehören nicht dir, sie sind auch nicht sein Geld, sondern das Geld gehöret der Allgemeinheit. Ebenso darf dein Ex keine Rücklagen im oberen vierstelligen Bereich geheim halten.

Das ist nicht richtig. Und klärt vielleicht auch auf, dass die FS keinerlei Recht hat, das Geld zu behalten (auch mündliche Vereinbarungen zählen, sind nur schwerer zu beweisen).

Jeder Bedarfempfänger hat einen "Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150,- Euro pro vollendetem Lebensjahr." Das kann man z. B. hier nachlesen:

[mod: bitte keine Links] Stichwort "harz4hilftharz4" und "Schonvermögen"

Ein Hartz 4 Empfänger darf also sehr wohl 1000 € angespart haben, sogar einiges mehr, und die gehören mitnichten der Allgemeinheit.
 
Top