G
Gast
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- #1
Die "armen" Alleinerziehenden, Ungerechtigkeit bei Unterhalt
Ich, weiblich, in der Dreißigern fasse zusammen:
Eine Frau darf :
ihren Mann betrügen, ein Kind abtreiben, ihren Mann belügen und letzendlich verlassen.
Dann sucht sie sich einen sehr gut verdienenden neuen Mann mit dem sie ständig Party macht und das Kind in der Zeit zu ihrem Ex abschiebt. Dieser muss Unterhalt zahlen, wird höher gestuft in der Tabelle da er Single ist. Nachdem dieser schwer gebeutelte Mann irgendwann die Trennung überwunden hat, sucht er sich eine neue Frau, hat mit dieser dann Kinder. Der Draht zum Sohn ist gut, doch die Mutter intrigiert nun weil sie ne neue Familie gründet, es werden keine Besuchsregelungen eingehalten, der Sohn kommt nur wenn es gerade mal rein passt und wird von der Mutter aufgehetzt. Der Mann fragt nun beim Jugendamt nach, ob man den Unterhalt neu berechnen kann aufgrund der neuen Familiensituation (verheiratet, drei Kinder mit neuer Frau). Antwort: Nein, das darf nur die Exfrau veranlassen, sie sind dieser verpflichtet. Er könnte diese ja mal fragen ob sie das veranlassen will, wir hätten ja sicherlich nen guten Draht, wenn nicht sollen wir dafür sorgen , dass wir nen guten Draht haben. Ansonsten hätten wir Pech gehabt, auf Nachfrage heisst es man müsse die Kinder schützen. Und wer schützt dann die gemeinsamen Kinder die aufgrund des Unterhalts weniger bekommen?
Fazit: Als Mann muss man sich alles gefallen lassen. Das finde ich - weiblich (!!)- unter aller S*!
Eine Frau darf :
ihren Mann betrügen, ein Kind abtreiben, ihren Mann belügen und letzendlich verlassen.
Dann sucht sie sich einen sehr gut verdienenden neuen Mann mit dem sie ständig Party macht und das Kind in der Zeit zu ihrem Ex abschiebt. Dieser muss Unterhalt zahlen, wird höher gestuft in der Tabelle da er Single ist. Nachdem dieser schwer gebeutelte Mann irgendwann die Trennung überwunden hat, sucht er sich eine neue Frau, hat mit dieser dann Kinder. Der Draht zum Sohn ist gut, doch die Mutter intrigiert nun weil sie ne neue Familie gründet, es werden keine Besuchsregelungen eingehalten, der Sohn kommt nur wenn es gerade mal rein passt und wird von der Mutter aufgehetzt. Der Mann fragt nun beim Jugendamt nach, ob man den Unterhalt neu berechnen kann aufgrund der neuen Familiensituation (verheiratet, drei Kinder mit neuer Frau). Antwort: Nein, das darf nur die Exfrau veranlassen, sie sind dieser verpflichtet. Er könnte diese ja mal fragen ob sie das veranlassen will, wir hätten ja sicherlich nen guten Draht, wenn nicht sollen wir dafür sorgen , dass wir nen guten Draht haben. Ansonsten hätten wir Pech gehabt, auf Nachfrage heisst es man müsse die Kinder schützen. Und wer schützt dann die gemeinsamen Kinder die aufgrund des Unterhalts weniger bekommen?
Fazit: Als Mann muss man sich alles gefallen lassen. Das finde ich - weiblich (!!)- unter aller S*!