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Diese Behauptung ist ja nun auch falsch.Denn deine Behauptung, dass eine Straftat grundsätzlich nur durch das Opfer zur Anzeige gebracht werden kann, ist komplett falsch, auch die Darstellung, dass es sich bei einer Straftat generell um eine Privatangelegenheit handelt.
Denn ich bezog mich explizit auf die sexuelle Belästigung und nicht auf irgendeine Straftat.
Bleiben wir doch mal bei den Fakten.
Du musst dich ja nicht auf meine "Expertise" verlassen. Dennoch gebe ich hier meinen Senf zu, wenns recht ist. *g
Du als Außenstehende kannst eben keine Anzeige erstatten, wenn jemand versucht einer Frau das T-Shirt hochzuziehen. Das kann nur die Frau machen, wenn sie sich geschädigt fühlt.
Da fragt die Polizei die Betreffende ob sie anzeige erstatten will und nicht irgendeine angebliche Zeugin, ob die Anzeige erstatten will.
Macht hier auch sonst niemand. Nichtmal der FS hält die Szene für ein vernünftiges Beziehungsgespräch.Deshalb würde ich auch nicht ausschließe, dass sie nach seinem Getatsche und anschliessenden Schlussmachen durch den Wind war. Ein Beziehungsgespräch sieht wohl anders aus.